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25.05.2010 - 08:00 Uhr, Statistisches Bundesamt
Aufträge im Bauhauptgewerbe im März 2010: real + 14,9 % zum Vorjahr
Wiesbaden (ots) - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind im März 2010 die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe (Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen) im Vergleich zum März 2009 preisbereinigt um 14,9 % gestiegen. Dabei nahm die Baunachfrage im Hochbau um 14,3 % und im Tiefbau um 15,6 % zu. Dieser deutliche Anstieg ist überwiegend auf Großaufträge zurückzuführen.
Der Gesamtumsatz ist im März 2010 um 9,3 % auf rund 5,3 Milliarden Euro gegenüber März 2009 zurückgegangen. Ende März 2010 waren in den Betrieben des Hoch- und Tiefbaus 680 000 Personen tätig; das waren etwa 14 000 Personen weniger als vor einem Jahr (- 2,0 %).
Im ersten Quartal 2010 sind die Auftragseingänge des Bauhauptgewerbes preisbereinigt um 10,0 % gegenüber den ersten drei Monaten 2009 gestiegen. Der Gesamtumsatz des Bauhauptgewerbes betrug im Zeitraum Januar bis März 2010 insgesamt 11,2 Milliarden Euro und lag damit um 17,1 % unter dem Niveau des ersten Quartals 2009. Die Zahl der tätigen Personen ist in diesem Zeitraum um 0,5 % gesunken.
Eine methodische Kurzbeschreibung und weitere Daten und Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Gewinnermittlung 2009: Was ist zu tun, wenn Belege fehlen?
08.04.2010
Fällt bei der Gewinnermittlung auf, dass bestimmte Belege fehlen, ist das steuerlich ein Problem. Sowohl beim Betriebsausgabenabzug als auch bei der Vorsteuer ist der Unternehmer in der Beweislast. Eigenbelege können jedoch helfen. Sind bestimmte Eingangsrechnungen nicht mehr auffindbar, gibt es folgende Möglichkeiten, dieses Manko zu beseitigen.
Duplikate anfordern
Wenn möglich, sollte bei fehlenden Rechnungen der Rechnungsaussteller um ein Duplikat der Rechnung gebeten werden.
Eigenbeleg erstellen
Ist kein Duplikat der Rechnung mehr zu bekommen, hilft nur noch ein Eigenbeleg. Hierzu wird auf einem Blatt Papier mit der Überschrift „Eigenbeleg“ vermerkt, welche Kosten wofür, wann und in welcher Höhe angefallen sind. Diesem Eigenbeleg sind bestenfalls Kontoauszüge beizufügen, aus denen sich die Zahlung ergibt. Wurde bar bezahlt, sind die Kassenbelege beizufügen bzw. Zeugen zu benennen, die die Zahlung bestätigen können.
Praxistipp
Eine Garantie, dass das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug für solche Eigenbelege anerkennt, gibt es nicht. Je häufiger Eigenbelege ausgestellt werden, desto misstrauischer wird das Finanzamt. Nimmt das Ausstellen von Eigenbelegen überhand, ist die Kürzung des Betriebsausgabenabzugs durch das Finanzamt wahrscheinlich. Den Vorsteuerabzug können Eigenbelege in aller Regel nicht retten.
Quelle: Haufe Online-Redaktion
Warnung vor unseriösen Geschäftspraktiken
Lübeck, 29. März 2010 – Die Handwerkskammer Lübeck warnt zum wiederholten Male vor unseriösen Geschäftspraktiken. „In den letzten Wochen und Monaten häufen sich wieder die Fälle, bei denen Handwerksbetriebe auf unseriöse Art zu Vertragsabschlüssen mit Branchen-, Adressbuch- oder Anzeigenverlagen gebracht werden sollen“, so Ulf Grünke, Pressesprecher der Handwerkskammer Lübeck.
Die Betriebsinhaber erhielten Formulare zugesandt, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild wie von einer öffentlichen Institution für Gewerbeauskünfte oder wie ein Korrekturabzug der Gelben Seiten ausgestaltet sind. Aktuell handelt es sich um Schreiben einer „Gewerbeauskunft-Zentrale“. Äußerlich sehen diese Schreiben so aus, als ob der Betriebsinhaber mit seiner Unterschrift die Betriebsdaten für ein öffentliches Register oder einen bereits bestehenden Eintrag bestätigen würde. Erst bei genauerem Hinsehen oder beim Lesen des Kleingedruckten zeige sich, dass es sich um ein Angebot zum Vertragsabschluss für eine kostenpflichtige Eintragung in ein Branchenverzeichnis handelt. „Dabei ist in der Regel völlig offen, ob und wenn ja welche Gegenleistungen der Betrieb überhaupt nutzen kann“, so Grünke.
Die Handwerkskammer warnt ausdrücklich davor, sich ungeprüft auf den ersten Eindruck derartiger Formulare zu verlassen. Noch einmal Ulf Grünke: „Diese dreisten Methoden, Handwerksbetriebe zum Abschluss von Verträgen zu bringen, sind leider nicht neu. Wir bitten daher jeden Betrieb, vor einer Unterschrift genau das Kleingedruckte zu lesen“.
Die Handwerkskammer Lübeck leitet ihr bekannt gewordene Fälle unseriöser Geschäftspraktiken an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. weiter, der dann ggf. rechtliche Schritte gegen die entsprechenden Anbieter einleiten kann.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt Ihnen der Informationsflyer mit dem Titel „Vorsicht Falle! Abzocker und ihre Tricks“. Diesen finden Sie im Internet unter http://www.hwk-luebeck.de/beratung/rechtsauskunft/flyer-merkblaetter.html zum kostenlosen Download.
Quelle: Handwerkskammer Lübeck




